top of page
Logo_WSW_KANZLEI_RGB.png

Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes ist komplex, die Rechtsprechung dazu so zahlreich, wie unübersichtlich, Stellenbewertungen deshalb nicht selten fehlerhaft.


Mit unserem Partner WSW-Kanzlei und deren prozessversierten Anwälten sind wir stets in der Lage für unsere Mandanten die getroffenen Eingruppierungsentscheidungen gerichtlich zu verteidigen, ganz gleich, ob in Beschlussverfahren gegenüber Betriebs- oder Personalräten oder in Eingruppierungsrechtsstreits mit Beschäftigten. Stets führen WSW-Consult und die WSW-Kanzlei Sie routiniert sowie örtlich und zeitlich flexibel zu gerichtsfesten Stellenbewertungen.

bottom of page