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Die Stellenbewertung
 
Die Stellenbewertung erfolgt nach den seitens des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Regeln und Grundsätzen.
 
Durch die intensive Zusammenarbeit zwischen erfahrenen Bewertern aus der Praxis und spezialisierten Rechtsanwälten der WSW-Kanzlei in der Fertigung der mehrseitigen Eingruppierungsgutachten sind diese durchweg „gerichtsfest“.

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