Stellenbewertung kompakt – kurz und prägnant.

Auf der Grundlage der tariflichen Vorgaben zur Eingruppierung (§ 12 TVöD/TV-L) erfolgt die Bewertung systematisch. Als Ergebnis dieses Bewertungsprozesses erstellen wir das Gutachten „Stellenbewertung kompakt“:

  • Ergebnisdarstellung der Bewertung
  • Kurze, prägnante Begründung der Ergebnisfindung
  • Subsumtion der abstrakten Tätigkeitsmerkmale der festgestellten Entgeltgruppe unter Bezugnahme auf die jeweilige Stellenbeschreibung

WSW-Consult begleitet Sie beim gesamten Prozess der Stellenbewertung.

Für welche Träger ist die Stellenbewertung relevant?

Erfahrung trifft Expertise.

Unser Beraterteam

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Gesellschafter

Christian Wäldele

Portrait von Rechtsanwalt Jörn Wiedmann.
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Gesellschafter

Jörn Wiedmann

Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Beraterteam auch in diesem Bereich deutschlandweit.

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