Stellenbewertung kompakt – kurz und prägnant.
Auf der Grundlage der tariflichen Vorgaben zur Eingruppierung (§ 12 TVöD/TV-L) erfolgt die Bewertung systematisch. Als Ergebnis dieses Bewertungsprozesses erstellen wir das Gutachten „Stellenbewertung kompakt“:
- Ergebnisdarstellung der Bewertung
- Kurze, prägnante Begründung der Ergebnisfindung
- Subsumtion der abstrakten Tätigkeitsmerkmale der festgestellten Entgeltgruppe unter Bezugnahme auf die jeweilige Stellenbeschreibung
WSW-Consult begleitet Sie beim gesamten Prozess der Stellenbewertung.
Für welche Träger ist die Stellenbewertung relevant?
- Städte und Gemeinden
- Landratsämter und kommunale Eigenbetriebe
- Landesverwaltungen und nachgeordnete Behörden
- Ministerien, Ämter und Anstalten des öffentlichen Rechts
Weitere Schwerpunkte von WSW-Consult
Leistungsspektrum
Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Beraterteam auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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