Wir können Stellenbewertungen.
Kompetent. Erfahren. Belastbar.

Stellenbewertungen im öffentlichen Dienst

Die Grundlage für faire Vergütung und rechtssichere Eingruppierung.

Die Stellenbewertung im öffentlichen Dienst ist mehr als eine formale Pflicht – sie ist die Grundlage für eine faire, transparente und tarifgerechte Vergütung. Nur wenn die Tätigkeiten eines Arbeitsplatzes nachvollziehbar beschrieben und systematisch bewertet sind, kann eine rechtssichere Eingruppierung nach TVöD, TV-L oder verwandten Tarifwerken erfolgen.

Ob in Kommunen, Landratsämtern, Landesverwaltungen oder ministeriellen Strukturen: Die Anforderungen an die Bewertung sind hoch. Gleichzeitig sind sie entscheidend für die Personalgewinnung, Gleichbehandlung und Bestandsprüfung – intern wie extern.

WSW-Consult begleitet Sie beim gesamten Prozess der Stellenbewertung – mit methodischer Präzision, tariflichem Fachwissen und rechtlicher Sicherheit. Unsere Bewertungsgutachten für den öffentlichen Dienst basieren auf den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und werden in enger Abstimmung mit den Anwälten der WSW-Kanzlei erstellt.

Für welche Träger ist die Stellenbewertung relevant?

Erfahrung trifft Expertise.

Unser Beraterteam

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Gesellschafter

Christian Wäldele

Portrait von Rechtsanwalt Jörn Wiedmann.
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Gesellschafter

Jörn Wiedmann

Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Beraterteam auch in diesem Bereich deutschlandweit.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage