Die Grundlage für faire Vergütung und rechtssichere Eingruppierung.
Die Stellenbewertung im öffentlichen Dienst ist mehr als eine formale Pflicht – sie ist die Grundlage für eine faire, transparente und tarifgerechte Vergütung. Nur wenn die Tätigkeiten eines Arbeitsplatzes nachvollziehbar beschrieben und systematisch bewertet sind, kann eine rechtssichere Eingruppierung nach TVöD, TV-L oder verwandten Tarifwerken erfolgen.
Ob in Kommunen, Landratsämtern, Landesverwaltungen oder ministeriellen Strukturen: Die Anforderungen an die Bewertung sind hoch. Gleichzeitig sind sie entscheidend für die Personalgewinnung, Gleichbehandlung und Bestandsprüfung – intern wie extern.
WSW-Consult begleitet Sie beim gesamten Prozess der Stellenbewertung – mit methodischer Präzision, tariflichem Fachwissen und rechtlicher Sicherheit. Unsere Bewertungsgutachten für den öffentlichen Dienst basieren auf den Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts und werden in enger Abstimmung mit den Anwälten der WSW-Kanzlei erstellt.
Für welche Träger ist die Stellenbewertung relevant?
- Städte und Gemeinden
- Landratsämter und kommunale Eigenbetriebe
- Landesverwaltungen und nachgeordnete Behörden
- Ministerien, Ämter und Anstalten des öffentlichen Rechts
Leistungsspektrum
Wir unterstützen Sie mit unserem erfahrenen Beraterteam auch in diesem Bereich deutschlandweit.
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