Bewertungsgutachten – das gerichtsfeste Gutachten.

Auf der Grundlage der tariflichen Vorgaben zur Eingruppierung (§ 12 TVöD/TV-L) erfolgt die Bewertung systematisch. Als Ergebnis dieses Bewertungsprozesses erstellen wir das Bewertungsgutachten. Der Unterschied zwischen „Stellenbewertung kompakt“ und „Bewertungsgutachten“ liegt primär in der ausführlichen Begründung und Herleitung des Ergebnisses im ausführlichen Bewertungsgutachten und hierbei insbesondere in der Abgrenzung von den Tätigkeitsmerkmalen höherer und niedrigerer Entgeltgruppen.

  • Detaillierte Herleitung des Ergebnisses mit ausführlicher Begründung
  • Subsumtion der abstrakten Merkmale mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Kommentarliteratur unter Bezugnahme der Stellenbeschreibung
  • Gutachterliche Abgrenzung von tariflich nieder- und höherwertigen Tätigkeitsmerkmalen
  • Geeignet zur Vorlage in gerichtlichen Verfahren (Eingruppierungsfeststellungsklagen oder Zustimmungsersetzungsverfahren)

WSW-Consult begleitet Sie beim gesamten Prozess der Stellenbewertung.

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Erfahrung trifft Expertise.

Unser Beraterteam

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Gesellschafter

Christian Wäldele

Portrait von Rechtsanwalt Jörn Wiedmann.
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, Partner der WSW-Kanzlei, Gesellschafter

Jörn Wiedmann

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